Anbieter
E4 projects GmbH
Landsberger Str. 155/1
80687 München
Verantwortlich nach § 6 Abs.2 MDStV
Axel Wagner, Adresse s.o.
Registergericht: AG München
HRB-Nummer: 160564
Steuernummer: 143/202/40523
Vertretungsberechtigten Geschäftsführer: Axel Wagner

1. Anzahlung & Kaution
- Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine vorher festgelegte Anzahlung zu leisten. Diese wird individuell festgelegt. Der Restbetrag wird vor Beginn der Fahrt mit der Kaution zur Zahlung fällig.
- Die Kaution (je nach Boot), muss vor Anbeginn der Fahrt in bar oder in Kreditkarte hinterlegt werden. Wir akzeptieren Master Card und Visa Card.
- Ist es dem Mieter nicht möglich, das Boot zu dem festgelegten Zeitpunkt zu übernehmen, so wird sich der Vermieter bemühen, das Boot anderweitig zu vermieten. Die daraus entstehenden Kosten, bzw. entfallene Mieteinnahmen, trägt der Mieter.
- Für Trailerkunden gilt: Autobahngebühren, Krangebühren und Unterstellkosten für Trailer usw. sind selbst zu bezahlen.
2. Rücktritt
- Der Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich erfolgen.
- Der Vermieter bemüht sich das Boot anderweitig zu vermieten. Die daraus entstandenen Kosten bzw. entfallene Mieteinnahmen trägt der Mieter.
- Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist zu empfehlen.
3. Bootsübergabe
- Der Vermieter verpflichtet sich, ein ordnungsgemäßes und einwandfreies Motorboot zu Verfügung zu stellen mit allen aufgeführten Gebrauchs-und Sicherheitsgegenständen. Wasserskiausrüstung ist obligatorisch.
- Bei Übergabe findet eine ausführliche Einweisung statt, bei der auf einem Übernameprotokoll bereits vorhandene Schäden dokumentiert werden. Der Tankinhalt, sowie Schäden an der Ausrüstung werden ebenfalls auf diesen Formular festgehalten.
- Zuviel getankter Kraftstoff wird nur in bestimmten Fällen vergütet, z. B. bei Schäden am Boot die eine Fortsetzung des Urlaubes unmöglich machen.
- Der Termin zur Übernahme und Rückgabe kann von beiden Seiten verschoben werden, wenn Verkehrs-oder Witterungsbedingte Störungen eintreten. Allerdings ist eine Benachrichtigung über Mobiltelefon unerlässlich.
4. Schäden während der Mietzeit
- In dieser Zeit kann der Mieter Reparaturen bis EUR 100.--durchführen lassen. Größere Reparaturen bitte erst nach Absprache mit uns ausführen. Rechnungen sind immer vorzulegen, sonst ist keine Rückerstattung möglich (keine Rechnung auf Serviette oder Ähnlichem).
- Fällt ein Boot durch Schaden aus, so sind wir bemüht, ein gleichwertiges Boot zur Verfügung zu stellen. Akzeptiert der Mieter ein kleineres Boot, so wird ab dem Tag des Umtausches der geringere Preis verrechnet, sprich es wird eine Rückzahlung geleistet. Ist eine Ersatzbeschaffung nicht möglich, erhält der Mieter den restlichen Mietzins zurück.
- Sonstige Ausfall-oder Entschädigungskosten werden nicht erstattet.
- Der Mieter ist angehalten, bei Störungen wie: Wassereintritt, Temperaturanstieg, Vibrationen, ungewöhnlichen Geräuschen und anderen Auffälligkeiten den Vermieter anzurufen oder unverzüglich eine Werft aufzusuchen. Werden diese Anzeichnen ignoriert und es entsteht z.B. ein Motorschaden aufgrund von zu hoher Motortemperatur, haftet der Mieter für den entstandenen Schaden in voller Höhe, da unsere Versicherung einen derartigen Schadensfall nicht übernimmt.
- Neue Boote geben ein akustisches Signal durch einen Piepser ab. Beim Einschalten der Zündung ertönt ein Pieps-bzw. Pfeifton, der nach dem Anlassen ausgehen muss. Ertönt dieses Pfeifsignal während der Fahrt, ist dieses ein Alarmzeichen, das einen Defekt anzeigt (Wassertemperatur, Öldruck, Ölstand im Z-Antrieb).
5. Gebrauchs- und Sicherheitsgegenstände
- Alle Boote sind mit dem nötigen Sicherheits-und Gebrauchsgegenständen ausgerüstet. Eine Wasserskiausrüstung, mit Leine und Wasserskiweste, befindet sich an Bord. Auf Wunsch kann ein Wakeboard gemietet werden.
6. Haftung
- Für Schäden, die der Mieter mit dem Boot verursacht besteht eine Haftpflichtversicherung. Des weiteren besteht für das Boot eine Vollkasko Versicherung bis auf die jeweilige Selbstbeteiligung abgedeckt ist
- Für Personenschäden an Skipper und Mannschaft, die durch z.B. Nutzung oder Wassersport, etc. entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
- Der Mieter haftet für Schäden, die er selber durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat (siehe auch Punkt 5; Auslaufen ohne genügend Kraftstoff; Nachtfahrten ohne Revier-und/oder Navigationskenntnisse; Alkoholeinfluss, etc.)
- Fahrten über 5 Windstärken sollten nur zur schnellstmöglichen Fahrt in den nächsten Hafen getätigt werden.
- Bei Diebstahl eines Bootes oder der Ausrüstung ist bei der nächsten Polizeistelle eine Bestätigung für die Versicherung einzuholen.
7. Wichtige Hinweise
- Niedrige Wasserstände verursachten in den letzten Jahren erhebliche Schäden.
- Bei entstandenen Schäden die auf unzureichende Schiffsführung hindeuten, verweigert die Versicherung die Erstattung der Kosten.
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